Friedrich Wulf, Projektleiter Internationale Biodiversitätspolitik, Pro Natura Schweiz
Vom 19.-30. Oktober 2026 treffen sich in Jerewan (Armenien) zum 17. Mal die Vertreter der 196 Vertragsparteien der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, um gemeinsam zu beraten, wie man die Arten und Ökosysteme der Welt bewahren und den Zustand der Biodiversität verbessern kann.
Die Konvention und das KMGBF
Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD, Convention on Biological Diversity) wurde 1992 auf dem UN-Gipfel von Rio beschlossen und trat 1993 in Kraft. Die CBD hat 196 Vertragsparteien, darunter Deutschland und die EU. Die USA sind kein Vertragsstaat. Die Konvention hat zum Ziel, die Arten und Lebensräume der Welt zu erhalten, ihre Nutzung nachhaltig zu gestalten sowie den fairen und gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen zu regeln. Alle zwei Jahre beraten sich Vertreter der Vertragsstaaten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen. Dabei treten unterschiedliche Interessen und Voraussetzungen zutage – sehr deutlich wird immer wieder der Unterschied zwischen den Industrieländern und dem Globalen Süden.
2010 hatten sich die Vertragsstaaten 20 gemeinsame Ziele gesetzt, die sie bis 2020 erreichen wollten, die sog. Aichi-Ziele. Nur eines dieser Ziele wurde vollständig erreicht, nämlich das Ziel 16, das Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls. Nach einem aufwändigen, vier Jahre dauernden Prozess wurden im Dezember 2022 mit dem Kunming-Montréal Global Biodiversity Framework, kurz KMGBF, 23 neue Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden sollen. Diese Ziele reichen von klassischen Naturschutzzielen (Unterschutzstellung von 30% der Erdoberfläche) über Nutzungsziele (Reduktion des Nährstoffverlustes (durch Dünger) und Pestiziden um 50%) bis zu neuen, transformativen Zielen: Gesetze und Pläne sollen so ausgestaltet werden, dass sie der Biodiversität nicht schaden, biodiversitätsschädigende Subventionen und Anreize sollen abgeschafft oder umgestaltet werden, die Auswirkungen des Konsums und der globale Fußabdruck verringert werden. Dabei sollen alle Sektoren und die gesamte Gesellschaft einbezogen werden.
Der globale Bericht und die Halbzeitbilanz des KMGBF
Bei der Verabschiedung der Ziele wurde vereinbart, den Stand ihrer Umsetzung regelmäßig zu überprüfen. Alle vier Jahre müssen die Staaten nach einem standardisierten Verfahren über die nationale Umsetzung berichten – wie gut kommen sie voran? Auf Basis der bis Ende Februar eingereichten Nationalberichte wurde ein globaler Bericht erstellt, der von der Konferenz angenommen werden soll. Zwar hat die Verabschiedung des KMGBF „weltweit ein beispielloses Engagement ausgelöst und Maßnahmen, Innovationen, Zusammenarbeit und Lernen vorangetrieben“; aber dennoch sieht es bei keinem der Ziele so aus, als würde es bis 2030 erreicht werden. Besonders großer Umsetzungsbedarf besteht bei den neuen „transformativen“ Zielen, die die zugrundeliegenden Ursachen des Biodiversitätsverlusts angehen sollen – also die Ziele 14 bis 16 und 18, die das Handeln von Staat, Wirtschaft und Verbraucher*innen in eine Richtung lenken sollen, die die Bewahrung der Biodiversität unterstützt statt ihr zu schaden, und biodiversitätsschädigende Anreize abschaffen oder in biodiversitätsfördernde Anreize umwandeln soll. Im Vergleich weiter fortgeschritten ist die Umsetzung bei den klassischen Naturschutzzielen – aber auch bei den Schutzgebieten besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere in Bezug auf deren Management.
In der Beschlussvorlage für die Weltbiodiversitätskonferenz begrüßen die Staaten die Aktivitäten, die das KMGBF bei all ihren 23 Zielen weltweit hervorgerufen hat, bedauern aber geleichzeitig das unzureichende Ausmaß des Fortschritts und rufen sich dazu auf, ihre Aktivitäten zu intensivieren, um die Ziele in den nächsten vier Jahren noch erreichen zu können. Sie rufen unter anderem auch dazu auf, sektorübergreifend und gesamtheitlich an die Umsetzung heranzugehen. Jedes Land ist dazu aufgerufen, die eigenen Defizite gezielt anzugehen, seine nationalen Strategien, wo nötig, anzupassen und die Umsetzung voranzutreiben. Was aber noch fehlt, ist ein globaler Prozess, in dem sich die Staaten zu ihren Herausforderungen untereinander offen und konstruktiv austauschen können. Über mögliche Ansätze dazu, wie beispielsweise regionale Dialoge, besteht noch Uneinigkeit. Ein wichtiger Schritt hierzu war der Kunming-Dialog, der vom 7. bis 9. September 2026 in Kunming, China, stattfand und einen offenen und strukturierten Austausch von Staaten und Organisationen darüber ermöglichte, wie man den Zielen näherkommen kann.
Finanzierung
Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des KMGBF ist die Finanzierungsfrage. Länder des Globalen Südens verfügen oft nicht über die nötigen Mittel, um ausreichend Maßnahmen umzusetzen. Das wurde auch daran deutlich, dass viele Länder ihren siebten Nationalbericht nicht fristgerecht zum 28. Februar 2026 einreichen konnten, weil die finanziellen und technischen Kapazitäten dazu nicht ausreichten.
Bereits bei Verabschiedung der Konvention im Jahr 1992 war festgelegt worden, dass die Industrieländer die Länder des Globalen Südens bei der Umsetzung der Biodiversitäts-konvention finanziell und anderweitig unterstützen. Gemäß Art. 21 der Konvention soll ein Finanzierungsmechanismus eingerichtet werden, der von der Vertragsstaatenkonferenz verwaltet wird. Zwar gibt es mit der globalen Umweltfazilität „GEF“ (Global Environment Facility) einen internationalen Finanzierungsmechanismus, doch wird dieser durch einen Rat von 32 Mitgliedsstaaten verwaltet. Seine Ausgestaltung wird insbesondere von Entwicklungsländern kritisiert, die mehr Mitsprache und einen besseren Zugang zu Finanzmitteln fordern.
Das KMGBF sieht in Ziel 19 eine Erhöhung der international mobilisierten Finanzmittel für Biodiversität auf mindestens 200 Mrd. US$/Jahr bis 2030 vor. Davon sollen mindestens 30 Mrd. US$ jährlich als internationale Finanzmittel für Entwicklungsländer bereitgestellt werden. Neben öffentlichen Mitteln setzt man auch auf die Mobilisierung privater Gelder, etwa durch Mischfinanzierungen unter Wirtschaftsbeteiligung mit Katalysatoreffekt und auf Zahlungen für Ökosystemleistungen, Biodiversitätskredite und Kompensationsmechanismen. Inwieweit diese Mechanismen einen zusätzlichen Nutzen für die Biodiversität erzielen, ist noch abzuwarten. Auf der COP17 wird insbesondere darüber beraten, wie die internationale Biodiversitätsfinanzierung verbessert, die Geberbasis erweitert und der Finanzierungsmechanismus weiterentwickelt werden kann.
Digitale Sequenzinformationen
Auch beim dritten großen Thema in Eriwan – dem Umgang mit digitalen Sequenzinformationen – geht es um Geld. Auf der CBD COP 16 in Cali, Kolumbien, hatte man sich darauf geeinigt, dass als Gegenleistung für die Nutzung dieser genetischen Informationen ein Fonds eingerichtet werden soll, der mit Industriemitteln gespeist werden soll – auf freiwilliger Basis. Bislang erfüllt der Fonds bei Weitem nicht die Erwartungen, dennoch wird bereits darüber diskutiert, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Dass der Fonds funktioniert, ist von großer Bedeutung dafür, dass die Staaten des globalen Südens Vertrauen in das Funktionieren der Biodiversitätskonvention behalten und ihren Beitrag zur Umsetzung leisten.
Weitere Themen
Neben diesen Themen stehen noch eine Fülle weiterer Themen auf der 23 Punkte umfassenden Agenda, unter anderem:
Das Nebenorgan/Der Subsidiary Body zu Art. 8j (SB8j): Artikel 8(j) der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Wissen, die Innovationen und die traditionellen Praktiken indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu respektieren, zu bewahren und zu erhalten. Jahrelang wurden die Diskussionen zu Artikel 8j der Konvention in einer Arbeitsgruppe geführt, deren Status immer wieder neu bestätigt wurden musste. Auf der COP 16 wurde für dieses Thema nun ein dauerhaftes Nebenorgan («Subsidiary Body») eingerichtet, das noch keine klaren Verfahrensregeln kennt. Diese müssen nun vereinbart und beschlossen werden.
Biodiversität und Klima: hier geht es darum, Synergien zwischen Biodiversitäts- und Klimaschutz zu identifizieren und zu fördern. Viele Ökosysteme leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sollten auch deswegen erhalten werden.
Das Arbeitsprogramm des Weltbiodiversitätsrats (IPBES): Hier werden aktuelle IPBES-Berichte gewürdigt, darunter die Berichte zu den Zusammenhängen zwischen Biodiversität, Wasser, Ernährung und Gesundheit, zum trans-formativen Wandel und zu Wirtschaft und Biodiversität, welches als zentralen Punkt die Schaffung eines «enabling environment» für die Wirtschaft postuliert, damit diese keinen Konkurrenzvorteil aus der Zerstörung der Biodiversität hat.
Stärkung der Biodiversität in allen Sektoren
Gefordert ist wie vielerorts – auch in Deutschland und in der EU – mehr Politikkohärenz, wie es der „whole of government approach“ des KMGBF postuliert. Eine zentrale Herausforderung bleibt die stärkere Integration von Biodiversitätsbelangen in andere Politikbereiche. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Landwirtschafts-, Wirtschafts-, Handels- und Infrastrukturpolitik, in denen Zielkonflikte mit dem Schutz der biologischen Vielfalt auftreten können. Auch die aktuellen Bestrebungen der EU zur Vereinfachung des Umweltrechts, darunter der sogenannte Umwelt-Omnibus und der ‚Stress Test‘ der EU-Naturschutzrichtlinien, bewegen sich in diesem Spannungsfeld: Es wird nach Möglichkeiten gesucht, Verfahren zum Schutz der Natur zu beschleunigen und administrative Hürden abzubauen, um (land-) wirtschaftliche Aktivitäten zu erleichtern. Die große Schwierigkeit besteht darin, dies zu tun, ohne die Wirksamkeit der Naturschutzrichtlinien zu gefährden und den Schutz der Natur in der Substanz zu schwächen.
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Zwei Wochen lang wird nun in Armenien um gemeinsame Lösungen gerungen. Es ist zu wünschen, dass dies gelingt, dass die Beschlüsse die Biodiversität stärken werden und starke Impulse von der COP 17 ausgehen: gemeinsam schaffen wir es!
Die Naturschutz-Welt blickt mit Spannung auf Eriwan.