Die EU-Verordnung für die Wiederherstellung der Natur, derzeit im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und der Europäische Kommission, sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit dem Gesetz sollen der Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2030 umgekehrt und komplexe Ökosysteme wiederhergestellt werden. Die rechtsverbindlichen Ziele gelten insbesondere für Ökosysteme, die CO2 speichern oder Naturkatastrophen abschwächen können.
Nature Restoration Law
